von LOKoholiker » Di 9. Mär 2010, 23:27
Stadionordnung §6 Verbote
(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
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(j) Fahnen oder Transparentstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 3 m ist.
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(l) rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches, extremistisches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes Propagandamaterial sowie jegliches
politisches Informationsmaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher,
antisemitischer, extremistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender sowie jegliche Form von politischer Tendenz aufweisen.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
(a) rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende sowie jegliche Form von politischen
Parolen zu äußern oder zu verbreiten, das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen, Embleme (§ 87a StGB), Verstöße gegen das
Uniformverbot (§ 3 Versammlungsgesetz) sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren
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Letztlich kann es nur darum gehen. Bitte um Aufklärung